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BaföG-Anträge

Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) sollen ermöglichen, dass auch finanziell schlechter gestellte Personen unabhängig vom eigenen Einkommen eine Ausbildung erhalten, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Beantragung

BAföG-Leistungen gibt es auf der Grundlage eines schriftlichen Antrages. 

Zuständig für die Beantragung ist für

  • Studierende das Studentenwerk der Hochschule, an der Studierende immatrikuliert sind
  • Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet
  • alle anderen Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern

Anträge auf Schüler-BAföG liegen bei uns aus und können zur Weiterleitung bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Online-Formulare

Antragsformulare finden Sie auch online unter https://www.bafoeg-digital.de.

Informationen des Bundesministeriums

Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bmbf.de.

Informations- und Serviceportal

Unter www.bafoeg-aktuell.de finden Sie einen BAföG-Rechner.

Weitere Infos

Service-BW - Bundesausbildungsförderung