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Abwassergebühren

Die Abwassergebühren werden anhand eines Zählers nach dem Verbrauch des Frischwassers ermittelt. Er wird alle sechs Jahre von der Gemeinde ausgetauscht (Rechtsgrundlage Eingesetz).

Am Jahresende werden die Zählerstände von den Hauseigentümern selbst abgelesen (Ablesebriefe).

Fälligkeitstermine Abschläge

30.04., 30.07. und 30.10.

Abwassergebühr

3,-- / m³

Zählergebühr

30,-- € / Jahr

Rechtsgrundlagen

§§ 4,11 GemO, §§ 2,8,9,10 KAG


Verfügbare Formulare

Weitere Infos

Service-BW - Abwasser