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Reisepass / vorl. Reisepass

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.

Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend. Die Bearbeitungszeit beträgt 3 – 4 Wochen. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann auch ein Reisepass im Expressverfahren (innerhalb 4 Arbeitstagen) ausgestellt werden.

Gültigkeitsdauer:

  • Für Antragsteller unter 24 Jahre:             6 Jahre
  • Für Antragsteller ab einschl. 24 Jahre:    10 Jahre

Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

ERforderliche  Unterlagen:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Aktuelles, biometrisches Passbild
  • Ggf. Ihren bisherigen Reisepass
  • Ggf. eine Geburtsurkunde

Gebühren

Wenn Sie unter 24 Jahre als sind, beträgt die Gebühr:

  • Für einen Reisepass: 37,50 €
  • Für einen Reisepass im Expressverfahren: 69,50 €

Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr:

  • Für einen Reisepass: 70,00 €
  • Für einen Reisepass im Expressverfahren: 92,00 €

Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von 22,00 € zahlen.

Formular

Vollmacht zur Abholung

Informationen des Bundesinnenministeriums

www.epass.de

Weitere Infos

Service-BW - Reisepass