Rathaus
Hauptstraße 5
77978 Schuttertal
Ortsteil Dörlinbach
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Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 16:00 bis 19:00 Uhr
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Beglaubigung
Ihr Ansprechpartner in der Gemeinde Schuttertal:
Alexander Faißt
Standesamt, Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung u.a. Sachbereiche
Hauptstraße 5
77978 Schuttertal
Telefon: 07826/9666-13
Fax: 07826/9666-10
E-Mail: faisst@schuttertal.de
Web: www.schuttertal.de
Raum: 5
Standesamt, Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung u.a. Sachbereiche
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77978 Schuttertal
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Fax: 07826/9666-10
E-Mail: faisst@schuttertal.de
Web: www.schuttertal.de
Raum: 5
Allgemeine Informationen
Benötigen Sie eine amtliche Beglaubigung eines Schriftstückes, beachten Sie bitte folgendes:
Kopien/Abschriften von Originalen werden beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt oder die beglaubigte Kopie/Abschrift einer Behörde vorgelegt werden muss.
Hinweis: Kopien von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden die jederzeit beschaffbar sind dürfen nicht beglaubigt werden.
Kopien/Abschriften von Originalen werden beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt oder die beglaubigte Kopie/Abschrift einer Behörde vorgelegt werden muss.
Hinweis: Kopien von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden die jederzeit beschaffbar sind dürfen nicht beglaubigt werden.
Achtung: Von der beglaubigten Kopie ist die Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens zu unterscheiden. Damit wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift auf dem Schriftstück, Dokument oder einer Vollmacht geleistet haben.
Notwendige Unterlagen
- Original und Kopie (Kopie kann auch von der Gemeinde Schuttertal erstellt werden.)
- Personalausweis oder Reisepass zum Nachweis der Indentität.
Gebühren
- 0,50 € bis 2,50 €, mindestens jedoch 1,50 € je Beglaubigung (Gemeinde Schuttertal)
Rechtsgrundlagen
§ 33 Landesverwaltungsverfahrensgesetzt (LVwVfG)
§ 42 Beurkungsgesetz (BeurkG)
§ 42 Beurkungsgesetz (BeurkG)
