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77978 Schuttertal
Ortsteil Dörlinbach
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Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 16:00 bis 19:00 Uhr
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An-/Abmeldung
Ihr Ansprechpartner in der Gemeinde Schuttertal:
Elisabeth Heise
Bürger-Info, Melde- und Passamt, Gewerbeamt, Mitteilungsblatt
Hauptstraße 5
77978 Schuttertal
Telefon: 07826/9666-16
Fax: 07826/9666-10
E-Mail: heise@schuttertal.de
Web: www.schuttertal.de
Raum: 4
Bürger-Info, Melde- und Passamt, Gewerbeamt, Mitteilungsblatt
Hauptstraße 5
77978 Schuttertal
Telefon: 07826/9666-16
Fax: 07826/9666-10
E-Mail: heise@schuttertal.de
Web: www.schuttertal.de
Raum: 4
Monika Faißt
Bürger-Info, Melde- und Passamt, Gewerbeamt
Hauptstraße 5
77978 Schuttertal
Telefon: 07826/9666-15
Fax: 07826/9666-10
E-Mail: mfaisst@schuttertal.de
Web: www.schuttertal.de
Raum: 4
Bürger-Info, Melde- und Passamt, Gewerbeamt
Hauptstraße 5
77978 Schuttertal
Telefon: 07826/9666-15
Fax: 07826/9666-10
E-Mail: mfaisst@schuttertal.de
Web: www.schuttertal.de
Raum: 4
Allgemeine Informationen
Anmeldung:
Bei einem Wohnsitzwechsel müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anmelden. Hierfür ist das persönliche Erscheinen zumindest eines Familienmitgliedes im Meldeamt erforderlich. Die Bearbeitung einer Anmeldung erfolgt i.d.R. sofort. Es werden hierbei auch die vorgelegten Ausweisdokumente aktualisiert.
Abmeldung:
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublick Deutschland umziehen, müssen Sie sich nicht mehr bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen (z.B. bei Umzug in das Ausland) müssen Sie sich bei der Wegzugsgemeinde abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben, ohne eine neue Nebenwohnung zu begründen.
Bei einem Wohnsitzwechsel müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anmelden. Hierfür ist das persönliche Erscheinen zumindest eines Familienmitgliedes im Meldeamt erforderlich. Die Bearbeitung einer Anmeldung erfolgt i.d.R. sofort. Es werden hierbei auch die vorgelegten Ausweisdokumente aktualisiert.
Abmeldung:
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublick Deutschland umziehen, müssen Sie sich nicht mehr bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen (z.B. bei Umzug in das Ausland) müssen Sie sich bei der Wegzugsgemeinde abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben, ohne eine neue Nebenwohnung zu begründen.
Notwendige Unterlagen für die Anmeldung
Personalausweis, Kinderausweis/-reisepass oder Reisepass aller anzumeldenden Personen bzw. sonstige zum Nachweis der Angaben erforderliche Unterlagen wie beispielsweise Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsangehörigkeitsnachweis.
Gebühren
- gebührenfrei
