Rathaus
Hauptstraße 5
77978 Schuttertal
Ortsteil Dörlinbach
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Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 16:00 bis 19:00 Uhr
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Allgemeine Informationen
Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet bei familienrechtlichen Vorgängen, wie Geburt, Heirat, Auflösung der Ehe, Adoption etc. zahlreiche namensrechtliche Möglichkeiten. Da es sich hierbei um ein sehr komplexes Recht handelt, ist in der Regel eine Beratung durch das Standesamt ratsam. Wir stehen Ihnen gerne hierfür zur Verfügung.
Eine Namensangleichung an deutsche Namensformen können Vertriebene, Spätaussiedler und Eingebürgerte durchführen. So können z. B. Namensbestandteile, die im deutschen Recht nicht vorgesehen sind, abgelegt werden und ausländische Vornamen angeglichen werden. Bitte setzen Sie sich mit uns in Kontakt, um nähere Informationen zu erhalten.
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist eine Möglichkeit, die nur in Ausnahmefällen zum Zuge kommt, wenn sehr wichtige, schwerwiegende Gründe hierfür vorhanden sind und die oben beschriebenen anderen Möglichkeiten nicht in Frage kommen.
Bei Wohnsitz in der Gemeinde Schuttertal ist hier das Landratsamt Ortenaukreis zuständige Behörde.
Eine Namensangleichung an deutsche Namensformen können Vertriebene, Spätaussiedler und Eingebürgerte durchführen. So können z. B. Namensbestandteile, die im deutschen Recht nicht vorgesehen sind, abgelegt werden und ausländische Vornamen angeglichen werden. Bitte setzen Sie sich mit uns in Kontakt, um nähere Informationen zu erhalten.
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist eine Möglichkeit, die nur in Ausnahmefällen zum Zuge kommt, wenn sehr wichtige, schwerwiegende Gründe hierfür vorhanden sind und die oben beschriebenen anderen Möglichkeiten nicht in Frage kommen.
Bei Wohnsitz in der Gemeinde Schuttertal ist hier das Landratsamt Ortenaukreis zuständige Behörde.
Notwendige Unterlagen
- auf Anfrage.
Gebühren
- 20,00 € Beglaubigung oder Beurkundung einer Namenserklärung
- 12,00 € Ausstellung einer aktuellen Urkunde
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Personenstandsverordnung (PStV)